Queer Euskirchen – Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur entsprechend der Regelungen in der Vereinssatzung geändert werden.

Der Verein Queer Euskirchen hat sich in seiner Gründungsversammlung am 08.02.2025 (zuletzt geändert am 10.08.2025) folgende Beitragsordnung gegeben.

§ 1 Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur entsprechend der Regelungen in der Vereinssatzung geändert werden.

Der Verein Queer Euskirchen hat sich in seiner Gründungsversammlung am 08.02.2025 (zuletzt geändert am 10.08.2025) folgende Beitragsordnung gegeben.

§ 2 Solidaritätsprinzip

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.

Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.

§ 3 Beitragshöhe

1) Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten. Dieser ist zum Eintritt und im folgenden am 1. Januar des Geschäftsjahres fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Mitgliedsbeitrags auf dem Vereinskonto an.

2) Gebühren, die beim Einzugsverfahren aufgrund eines ungedeckten Kontos durch die Bank in Rechnung gestellt werden, werden durch das jeweilige Mitglied getragen.

3) Mitgliedsbeiträge sind wie folgt gestaffelt:

a) Regulärer Beitrag
Jedes ordentliche Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 60 Euro zu zahlen.

b) Reduzierter Beitrag
Mitglieder unter 18 Jahren, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Geringverdienende und Arbeitslose, zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 45 Euro.

c) Fördermitgliedschaft (Nicht stimmberechtigt)
Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder ist als Jahresbeitrag festgesetzt auf 50 Euro.

d) Juristische Personen
Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen ist als Jahresbeitrag festgesetzt auf 150 Euro.

e) Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

4) Bei Änderungen der Einkommensverhältnisse oder Alter ist dies unaufgefordert und zeitnah mitzuteilen.

5) Mitgliedern ist es möglich, unabhängig vom festgelegten Mitgliedsbeitrag einen zusätzlichen, frei wählbaren Betrag zur Förderung des Vereins festzulegen. Dieser Beitrag beeinflusst in keiner Weise die Art der Mitgliedschaft oder das Stimmrecht.

5) Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.

6) Bei Austritt wird der Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres nicht zurückgezahlt.

§ 4 Zahlungsform

Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren oder Kontoüberweisung zu zahlen.

Das Vereinskonto wird bei der X Bank geführt, IBAN: …, BIC: …

Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von mindestens 5 Euro pro Mahnung erhoben.

Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Einkommens- oder Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.

§ 5 Datenverarbeitung

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 08.02.2025 in Kraft.